Der mittlere
Schulabschluss an unserer Schule
Übertrittsvoraussetzungen Haupt-/Mittelschule
Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges
eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen
erfüllt:
- bei einem Schnitt von 2,66
und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00
und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen
einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Haupt-/Mittelschule in die
Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der
Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von
2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von
2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und
Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Haupt-/Mittelschule in die
Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der
Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
- bei einem Durchschnitt von
2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten
uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von
2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und
Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges
aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
- wenn der qualifizierende
Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E)
erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende
Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E)
erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und
Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
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